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Was zahlt Ihre Kasse extra?

Die Krankenkassen stehen seit der Gesundheitsreform 2007 in einem besonderen Wettbewerb. Versicherte merken dies daran, dass einzelne Leistungen wie beispielsweise die für Reiseimpfungen von manchen Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernommen werden und von anderen nicht.

Ab 2012 wird der Wettbewerb für die Kassenpatienten noch attraktiver: Die Gesetzlichen Krankenversicherungen dürfen dann auch die Kosten für Nasenspray, Halstabletten, Globuli und alle anderen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel - sogenannte OTC-Produkte - übernehmen. Vielen Menschen, die beispielsweise bei der Behandlung von Krankheiten auf Naturheilmittel setzen, kann dies künftig Vorteile bringen.

Bei über 150 verschiedenen Krankenkassen in Deutschland ist es für Versicherte allerdings schwer, sich einen genauen Überblick zu verschaffen. Wir führen regelmäßig Abfragen bei den gesetzlichen Krankenkassen durch um Ihnen zu verschiedenen Themen exakte Informationen geben zu können.

Zurzeit erhalten Sie bei uns Informationen über die Krankenkassenerstattung zu folgenden Themen:

  1. Kuren (ambulante Kuren, früher auch freie Badekur genannt)
  2. Gesundheitskurse
  3. Reisemedizinische Impfungen bei einem Auslandsaufenthalt
  4. HPV (Humane Papilloma-Viren) Krebsimpfung
  5. Grippeschutzimpfung
  6. OTC (nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel)

Frage: Soll ich meine Krankenkasse wechseln?

Sehr häufig bekommen wir die Frage gestellt, ob wir eine Krankenkasse empfehlen können, weil die Krankenkasse des Versicherten keine Erstattung für gewisse Leistungen durchführt. Wir verstehen uns nicht als ein Dienstleister für Kassenwechsler und bitten auch um Verständniss, wenn wir keine Krankenkasse empfehlen.

Jede Krankenkasse legt in der Regel auf bestimmte freiwillige Leistungen einen Schwerpunkt. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die die Krankenkasse als Satzungsleistung zusätzlich erstatten darf. Jeder Versicherte muss individuell für sich entscheiden, welche zusätzliche Satzungsleistungen für Ihn wichtig und welche weniger wichtig sind. Wer beispielsweise nicht ins Ausland reist, benötigt auch keine Krankenkasse, die die reisemedizinischen Impfungen bei einer Auslandsreise erstattet. Oder wer keine ambulante Kur machen möchte, der benötigt auch keine Krankenkasse, die Ihm eine ambulante Kur erstattet.