DAK Gesundheit
Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung der Rota,- HPV,- und Grippeschutzimpfung.
Grippe
Bitte beachten:
Alle gesetzliche Krankenkassen (GKV) müssen die Grippe Schutzimpfung für über 60 jährige, sowie für Schwangere (ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel) und Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung durch ein Grundleiden erstatten.
Zusätzliche Erstattung der Grippe Schutzimpfung für alle Versicherten
Kostenübernahme des Impfstoffes (tatsächliche Kosten, abzüglich gesetzlicher Zuzahlung) und der ärztllichen Leistung in Höhe von max. 5,32 Euro.
Kostenerstattungsverfahren
HPV
Bitte beachten:
Alle gesetzliche Krankenkassen (GKV) müssen die HPV Schutzimpfung für junge Mädchen und Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahre erstatten.
Leider erstattet Ihre Krankenkasse zusätzlich keine HPV Schutzimpfung.
Rotaviren
Kostenübernahme des Impfstoffes und der ärztllichen Leistung (tatsächliche Kosten).
Kostenerstattungsverfahren
Reisemedizin
Folgende Auslandsschutzimpfungen werden von Ihrer Krankenkasse erstattet: Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A, Typhus.
Folgende Auslandsschutzimpfungen werden von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B, Japanische Enzephalitis, Meningokokken-Meningitis, Polio (Kinderlähmung / Poliomyelitis), Tollwut.
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche reisemedizinischen Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
50% der Kostenübernahme für den Impfstoff und der ärztlichen Leistung (einfacher GOÄ Gebürgensatz).
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Ihre Krankenkasse erstattet eine Reiseimpfung nicht!
Kostenerstattungsverfahren
Weitergehende Informationen
Weitere Informationen über Ihr Reiseland und welche Impfungen Sie benötigen erhalten Sie unter reisemed-experten.de.
Ihre Krankenkasse erstattet eine Impfung nicht!
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse.
Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenkasse eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet.
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Bonusprogramm für Impfungen
Im Rahmen des Bonusprogrammes "Gesund-AKTIVBonus" werden Impfungen nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) und die Auslandsschutzimpfungen mit 500 Punkten jährlich bonifiziert.
Tipp
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Lassen Sie von Ihrem Arzt Ihren Impfschutz überprüfen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Ansprechpartner für Impfungen
Alle regionalen ServicecentrenTelefon: 01801 / 325325 * 3,9 Cent/min aus dem Festnetz von T-Home
Hauptverwaltung
DAK GesundheitNagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Telefon: 040 / 2396-0
Web: http://www.dak.de
Haftungsausschluss:
Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die
Informationen der Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht,
die uns von der Krankenversicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung
oder Gewähr kann von uns nicht übernommen werden.
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