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AOK Niedersachsen

Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.

Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:

Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse nicht erstattet:

Malariavorbeugung (Prophylaxe)

Ihre Krankenkasse erstattet keine Kosten der Malariaprophylaxe.

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

Für Schutzimpfungen für eine private Reise übernimmt die AOK die Kosten soweit nicht andere Kostenträger zuständig sind. Das gilt für Länder, für die die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes Impfungen empfiehlt. Dies betrifft zum Beispiel Impfungen gegen Hepatitis A und B. Bitte beachten: Die AOK erstattet 80 Prozent je Originalrechnung für diese und weitere Leistungen, maximal 250 Euro je Kalenderjahr und Versicherten. Zu den weiteren Leistungen zählen: Homöopathie, Osteopathie, Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen bei Schwangerschaft und Geburt, professionelle Zahnreinigung, Hautkrebs-Screening.

Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.

Bonusprogramm für Impfungen

Erwachsene werden pro Zeitjahr fünfmal, Kindern maximal zehnmal Punkte für AOK-Doppelplus gutgeschrieben. Jeder Punkt ist einen Euro wert. Für medizinisch sinnvolle Impfungen, die vor vermeidbaren und lebensbedrohenden Krankheiten schützen und deren Kosten die AOK übernimmt.

Kostenerstattungsverfahren

Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?

In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.

Tipps

Ihre Krankenkasse erstattet eine Impfung nicht!

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf und fragen nach, welche Möglichkeiten es gibt, dass die Impfung doch erstattet wird. Wenn Sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben, dann schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Hier finden Sie ein Musteranschreiben.

Es geht um Ihre Gesundheit! Auch wenn Ihre Krankenkasse eine Impfung nicht erstattet, aber Ihr Arzt die Impfung empfiehlt, sollten Sie sich impfen lassen.

Impfungen bei Reisen in Deutschland?

Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.

Impfschutz überprüfen!

Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?

Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!

Kontakt

Ansprechpartner für Impfungen

AOK-Servicecenter
Telefon: 0800 / 0265637 * kostenlos
eMail: aok.niedersachsen@nds.aok.de

Hauptverwaltung

AOK Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover

Telefon: 0511 / 8701-0
Fax: 0511 / 8701-15989

eMail: AOK.Niedersachsen@nds.aok.de
Web: http://www.aok.de/niedersachsen externer Link

Haftungsausschluss:

Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die Informationen der Krankenkassen und Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht, die uns von der Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung oder Gewähr kann von uns nicht übernommen werden.
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