Debeka BKK
Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrer Krankenkasse im Hinblick auf die Erstattung von Reiseimpfungen und Malariavorsorge vor Auslandsreisen.
Auslandsschutzimpfungen die Ihre Krankenkasse erstattet:
- Cholera
- Dengue-Fieber
- FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
- Gelbfieber
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Japanische Enzephalitis
- Meningokokken-Meningitis
- Polio (Kinderlähmung / Poliomyelitis)
- Tollwut
- Typhus
Malariavorbeugung (Prophylaxe)
Ihre Krankenkasse erstattet die Kosten der Malariaprophylaxe.
Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut erstellt die Impfpläne für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Diese Empfehlungen werden ständig überarbeitet und auf neuesten Stand gebracht. Die Debeka BKK übernimmt die Kosten für alle empfohlenen Schutzimpfungen nach der STIKO, für Erwachsene ebenso wie für Kleinkinder. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversichertenkarte. Darüber hinaus übernimmt die Debeka BKK die Kosten für Schutzimpfungen, die bei einem nicht berufsbedingten Auslandsaufenthalt vom Auswärtigen Amt empfohlen werden. Die Empfehlungen können Sie bei den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen unter www.auswaertiges-amt.de einsehen. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist, dass man sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt impfen lässt. Da diese Impfungen nicht über die KV-Karte abgerechnet werden können, erhalten Sie vom Arzt eine Privatrechnung über die Impfleistung und den Impfstoff. Diese Rechnungen und Rezepte müssen bitte im Original mit Angabe des Reiselandes sowie der Bankverbindung zur Erstattung eingereicht werden. Bei der Erstattung des Impfstoffes werden die gesetzliche Zuzahlung sowie die Apotheken- und Herstellerrabatte in Abzug gebracht. Zusätzlich erhalten Sie einen Zuschuss von max. 7,50 EUR für jede einzelne Impfleistung. Für weitere vom Arzt privat in Rechnung gestellte Leistungen ist eine Kostenübernahme nicht möglich.
Bei berufsbedingten Auslandsreisen erstattet die Krankenkasse die Kosten nicht. In dem Fall muss der Arbeitgeber diese tragen.
Bonusprogramm für Impfungen
Impfungen werden nicht bonifiziert.
Kostenerstattungsverfahren
Die Kosten werden über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet. Als Versicherter müssen Sie zunächst beim Arzt die Kosten für den Impfstoff und die ärztliche Leistung bezahlen. Die Rechnung des Arztes reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen die Kosten erstattet. Wie hoch die Erstattung ist, finden Sie unter: Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse?
In wenigen Gebieten in Deutschland reicht auch Ihre Krankenversichertenkarte aus. Bitte sprechen Sie Ihren Arzt an, ob in Ihrer Region ein Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Ihrer Krankenkasse besteht und Sie dadurch nicht in Vorleistung treten müssen.
Tipps
Impfungen bei Reisen in Deutschland?
Reisen innerhalb von Deutschland sind keine Auslandsreisen. Impfungen wie z. B. gegen die FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) durch Zeckenstich werden jedoch erstattet, wenn Sie in Deutschland eine Reise in ein Endemiegebiet (betroffenes Gebiet) unternehmen. Dies sind z.B. Bayern, Baden Württemberg und Sachsen.
Impfschutz überprüfen!
Wie lange ist es her, dass Sie gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Masern oder Pertussis (Keuchhusten) geimpft wurden? Sind Sie älter als 60 Jahre?
Auch unabhängig von Urlaubsreisen sollten Sie Ihren Impfschutz überprüfen lassen. Gerade die Auffrischimpfungen sollte jeder haben. Vergleichen Sie Ihren Impfstatus unter Impfungen mit dem Impfkalender der Stiko und fragen Sie Ihren Arzt!
Kontakt
Hauptverwaltung
Debeka BKKPostfach 300362
56027 Koblenz
Telefon: 0261 / 498-4664
Fax: 0261 / 4140-2
eMail: info@debeka-bkk.de
Web: http://www.debeka-bkk.de/
Haftungsausschluss:
Alle Informationen wurden sorgfältig zusammengestellt und ausgewertet. Bei der Aktualität sind wir auf die
Informationen der Krankenkassen und Krankenversicherungen angewiesen. Es werden nur Informationen veröffentlicht,
die uns von der Krankenkasse, -versicherung mitgeteilt wurden oder von dieser veröffentlicht wurden. Eine Haftung
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